Widerrufsrecht
RÜCKTRITTSRECHT DES MAKLERKUNDEN NACH DEM FERN- UND AUSWÄRTSGESCHÄFTE-GESETZ (FAGG)
Sie haben im Internet eine Immobilie gefunden, die interessant erscheint und einem Makler eine Anfrage geschickt, um nähere Informationen zu erhalten? Nun bekommen Sie als Antwort erst mal ein mail, bei dem es viel zu lesen und „anzuhaken“ gibt. Ist das rechtens? Ja, denn seit 2014 gibt es ein neues Konsumentenschutz-Gesetz, das bei vielen Interessenten für Verunsicherung sorgt.
Mit diesem Video wird kurz und verständlich für Aufklärung gesorgt.
Kurz das wesentliche vorweggenommen: es kommen auch weiterhin für die Maklerdienstleistung keine Kosten auf Sie zu, solange Sie keine verbindliche Vertragserklärung abgeben.