Pflichten und Kosten der Hausverwaltung
Was die Verwaltung kosten darf Bei der Verwaltung von Wohnungseigentum ist das Honorar nicht gesetzlich begrenzt. Eine Grenze gibt es nur für die Vermieter von Altbauwohnungen, die nicht mehr als 3,60 Euro pro Quadratmeter und Jahr an ihre Mieter weiterverrechnen dürfen (Stand 2019). Dieses sogenannte MRG-Honorar kann auch als Orientierung für Wohnungseigentümer angenommen werden. „Bei Billig-Angeboten unter dem MRG-Honorar können Sie entweder stutzig werden oder ihre Ansprüche nach unten korrigieren, denn ein Übermaß an Betreuung darf man sich da nicht erwarten. Das Honorar steigt mit dem Verbraucherpreisindex. Eine Erhöhung [...]