Kaufen
Wohnungseigentum im Todesfall
Wohnungseigentum im Todesfall Vielleicht möchten Sie gemeinsam mit einer anderen Person Wohnungseigentum kaufen? Dann sollten Sie sich auch informieren, wie die rechtliche Situation ist, wenn einer der Miteigentümer verstirbt. Die Rechtslage Besteht bei einer Liegenschaft gemeinsames Miteigentum (WEG) von zwei Personen, so erhält der überlebende Teil der Eigentümerpartnerschaft im Fall des Todes den Anteil des Verstorbenen von Gesetzes wegen unmittelbar in sein Eigentum. Dies nennt man „Anwachsung“. Doch der überlebende Partner muss zum Ausgleich an die Verlassenschaft (also die gesetzlichen oder testamentarischen Erben) einen „Übernahmspreis“ zahlen. Dieser macht die Hälfte des [...]