Basics für Anmietung einer Immobilie
Haupt- und Untermiete Ob bei einer Wohnung ein Haupt- oder ein Untermietverhältnis vorliegt, hängt davon ab, von wem die Wohnung vermietet wird: ´ Bei Vermietung durch EigentümerInnen entsteht ein Hauptmietverhältnis, egal wie es vertraglich bezeichnet wird. Bei Vermietung durch HauptmieterInnen, liegt Untermiete vor. Mindestmietdauer Unterliegt der Vertrag dem MRG ist eine Mindestmietdauer von 3 Jahren vorgesehen. Davon abgesehen ist jede andere Art der Befristung zulässig, sie muss nur aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Einfach keinen Mietvertrag zu machen (z.B bei Vermietung im Bekanntenkreis) ist eine schlechte Idee, denn dann wird [...]